Sterbegeldversicherung
- Eine Sterbegeldversicherung wird dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt oder die Maximallaufzeit der Versicherung abgelaufen ist. Die konkreten Ausgestaltungen der Sterbegeldversicherungen sind vielfältig und dabei unterliegt die Zahlung der Versicherungssumme oft keiner Zweckbestimmung, d.h., die Versicherungssumme kann vom Bezugsberechtigten grundsätzlich frei verwendet werden.
- Bezieht die versicherte Person Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, versuchen die Leistungsträger immer häufiger auf die Sterbegeldversicherungen zuzugreifen. Dies liegt daran, dass Leistungsbezieher grundsätzlich zunächst jegliches verwertbares Vermögen zu verwerten haben, bevor der jenige Anspruch auf Sozialleistungen hat.
- Auch dann, wenn die Bezugsberechtigten Sozialleistungen beziehen, versucht der Staat auf die Versicherungsleistungen zuzugreifen.
- Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge besteht zudem die Möglichkeit, bereits abgeschlossene Sterbegeldversicherung an das Bestattungshaus abzutreten, sodass sie zweckgebunden ist und vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.