Erinnerungsdiamant

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    Erinnerungsdiamant


    Die Asche des Verstorbenen wird in einem aufwendigen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten hergestellt. Mindestens 500g Asche wird für diesen Vorgang benötigt.

    Aber nicht nur die Kremationsasche lässt sich zu einem Diamanten verarbeiten. Grundsätzlich kann man auch die Haare dafür verwenden, sodass eine Feuerbestattung keine Voraussetzung mehr für diesen Vorgang ist.

    Laut Beisetzungspflicht in Deutschland, ist eine Diamantbestattung eigentlich nicht durchführbar.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Asche in Länder zu überführen, in denen die Diamantbestattung eine gesetzlich anerkannte Bestattungsart ist z.B. in der Schweiz.

    Wenn keine Grabstätte gewünscht ist kann die Asche in der Schweiz bleiben oder der übrig gebliebene Anteil nicht verwendeter Asche des Verstorbenen an das Bestattungshaus für spätere Urnenbeisetzung am Heimatort übergeben werden.
    Das sind die Möglichkeiten
    • Übergabe der gesamten Asche für persönlichen Erinnerungsdiamant/ALGORDANZA
    Wenn keine Grabstätte in Deutschland gewünscht ist.
    Der Anteil nicht verwendeter Asche kann in der Schweiz durch ALGORDANZA beigesetzt werden.

    • Übergabe nicht verwendeter Asche
    Der Anteil nicht verwendeter Asche kann in der Schweiz persönlich abgeholt werden oder dort von Angehörigen naturnah beigesetzt werden.

    • Teilentnahme der Asche in der Schweiz
    Der Anteil nicht verwendeter Asche wird an das Bestattungshaus für spätere Urnenbeisetzung am Heimatort übergeben.

    Weitere Informationen finden Sie unter.

     
    Sollten Sie Fragen oder weitere Informationen zu den jeweiligen Bestattungsformen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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    NEU: Frankenstraße 6-8

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    Tel. 02642 9999 188

    Partner: BESTATTUNGEN OCKENFELS
    53424 Remagen-Kripp
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    Tel. 02642 97 68 18

     

    Landskroner Bestattungshaus
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