Erinnerungsdiamant
Die Asche des Verstorbenen wird in einem aufwendigen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten hergestellt. Mindestens 500g Asche wird für diesen Vorgang benötigt.
Aber nicht nur die Kremationsasche lässt sich zu einem Diamanten verarbeiten. Grundsätzlich kann man auch die Haare dafür verwenden, sodass eine Feuerbestattung keine Voraussetzung mehr für diesen Vorgang ist.
Laut Beisetzungspflicht in Deutschland, ist eine Diamantbestattung eigentlich nicht durchführbar.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Asche in Länder zu überführen, in denen die Diamantbestattung eine gesetzlich anerkannte Bestattungsart ist z.B. in der Schweiz.
Wenn keine Grabstätte gewünscht ist kann die Asche in der Schweiz bleiben oder der übrig gebliebene Anteil nicht verwendeter Asche des Verstorbenen an das Bestattungshaus für spätere Urnenbeisetzung am Heimatort übergeben werden.
-
Übergabe der gesamten Asche für persönlichen Erinnerungsdiamant/ALGORDANZA
- Übergabe nicht verwendeter Asche
- Teilentnahme der Asche in der Schweiz
Weitere Informationen finden Sie unter.